Als Bauherr hatten wir ein Wahlrecht zwischen Kenntnisgabeverfahren und Genehmigungsverfahren. Im wesentlichen unterscheidet sich das Kenntnisgabeverfahren dadurch vom Genehmigungsverfahren, dass ein förmlicher behördlicher Bescheid entfällt, das Verfahren beschleunigt wird und verringerte Verwaltungsgebühren entstehen.
Seit heute ist die Frist von 4 Wochen verstrichen und wir dürfen anfangen zu bauen. Jetzt brauchen wir nur noch den Endpreis vom Haus und damit die Finanzierungsbestätigung bzw. Abtretung.
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